Darauf macht der CSU-Landtagsabgeordnete, Europaminister Eberhard Sinner, die Landwirte in seinem Stimmkreis aufmerksam. Für einen Tausch muss allerdings ein zwingender und objektiver Grund vorliegen. Das können z.B. die Neuorganisation des Betriebes oder die Vermeidung von Erosionen sein. Außerdem kann ein Tausch nur auf ackerfähige Flächen erfolgen und darf keine Ausweisung der stilllegungsfähigen Flächen bedeuten. Werden Pachtflächen einbezogen, muss der Antragsteller das Einverständnis des Eigentümers nachweisen, so Sinner.